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Irreführendes Schild

Dieser Weg ist durchgängig für Fussgänger, was soll das?

Erstellt am: 15.12.2024

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St. Galler Wanderwege

Verifiziert

16.12.2024

Wir sehen nicht, was hier für Fussgänger irreführend sein soll. In der Schweiz kennzeichnet das Signal „Sackgasse“ (4.09) eine Straße, die nicht durchgehend BEFAHRBAR ist (Schweiz: Art. 46 SSV). „Sofern am Ende der Strasse ein Weg für den Fuss- oder Radverkehr weiterführt, KANN das Signal mit den entsprechenden Symbolen ergänzt werden (‚Sackgasse mit Ausnahmen‘; 4.09.1)“, heißt es in Abs. 3 weiter.
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velopol

17.12.2024

Das ist eine interessante mir neue Information, aber wie viele % der zu Fuss gehenden wissen das? Ich habe nicht gepostet, dass das Schild nicht gesetzeskonform sei. Wenn es kann, dann soll es doch auch? Ich finde es weiterhin irreführend.
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Unterstützt von

Fussverkehr Schweiz